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Tankstelle Tangermünde
Gewerbepark 17
39590 Tangermünde
Tel.: 039322 / 22494
Fax: 03935 / 95 95 37 – 39
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Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Tankstelle Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 3
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 95 95 37 -18
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E-Mail: ts-tangerhuette@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 1
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 959537 - 80
Fax: 03935 / 95 95 37-33
E-Mail: baumarkt@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Arno Kesemeyer (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
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Baumarkt & Baustoffhandel Wolmirstedt
Rogätzer Str. 7 c
39326 Wolmirstedt
Tel.: 039201 / 21222
Fax: 03935 / 95 95 37 – 37
E-Mail: baustoffhandel@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Torsten Nehl (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
09:00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag
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Baumarkt & Baustoffhandel Wanzleben
Johann–Wolfgang–von–Goethe–Str. 18
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Fax: 03935 / 95 95 37 –60
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Sven Stohge (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
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Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Energieinformationen & News

Sichere Weihnacht: Flüssiggas an Weihnachtsmarkt-Ständen (09.12.2019)

Worauf müssen Standbetreiber achten?

Sichere Weihnacht: Flüssiggas an Weihnachtsmarkt-StändenFrüh wie nie haben dieses Jahr die Weihnachtsmärkte geöffnet und landauf, landab wird Glühwein getrunken, werden Bratwürste gegessen und Waffeln geschlemmt. Um Gasgrill, Heizstrahler oder Herd zu betreiben, setzen viele Standbetreiber auf Flüssiggas, sprich Propan.

Für die Verwendung des brennbaren Gases gelten strenge Vorschriften, um Unfälle zu vermeiden – das ist umso wichtiger, wenn damit in der Nähe großer Menschenmengen gearbeitet ­wird. Zudem unterscheiden sich die gesetzlichen Vor­gaben für die gewerbliche Nutzung zum Teil von denen für den ­privaten ­Gebrauch. Hier wie da ist der Einsatz ­adäquater ­Armaturen entscheidend. Dazu gehören hochwertige Druck­regler ­mit zusätzlichen Sicherheitseinrichtun­gen, Schlauch­leitungen und Schlauchbruchsicherungen, die in hohem Maße sicherheitsrelevant sind.

Wird die Anlage zu gewerblichen Zwecken genutzt, gilt die Vorschrift 79 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V 79; ehemals BGV D 34). Sie schreibt vor, entweder Druckregler mit den Sicherheitseinrichtungen OPSO (Over-Pressure ShutOff; ehemals SAV: ­Sicherheitsabsperrventil) und PRV (Pressure Re­lief Valve) einzusetzen oder aber Regler mit der Überdrucksicherheits­einrichtung S2SR.

Das OPSO schützt angeschlossene Verbrauchsgeräte vor unzulässig hohem Druck. Sollte der Ausgangsdruck das  Maximum überschreiten, spricht es an und sperrt die Gaszufuhr ab.

Das Sicherheitsabblaseventil PRV bläst hingegen Flüssiggas in die Umgebung ab, sobald der Druck über den definierten Höchstwert steigt.

Die Überdrucksicherheitseinrichtung S2SR ist ausschließlich bei Armaturen mit einer Leistung von bis zu maximal 1,5 kg Flüssiggas pro Stunde integriert. Solche Druckregler können entweder direkt an die Gasflasche angeschlossen oder in ­einer Mehrflaschenanlage eingesetzt werden. Gleiches gilt für viele der Druckregler mit OPSO (SAV) und PRV, zum Beispiel der Typ FL 90-4 von GOK. Diese verfügen in der Regel über ein Leistungsniveau von 4 kg Flüssiggas pro Stunde.

Wie in vielen anderen Bereichen sind auch auf Weihnachtsmärkten Schlauchbruchsicherungen gefordert, sobald die Schlauchleitung länger als 40 cm ist. 

Austauschfristen beachten

Spätestens acht Jahre nach Herstellungsdatum müssen Anlagenteile wie Druck­regler, Schlauchleitung, Schlauchbruchsicherung und Absperreinrichtung gewechselt werden. Die Komponenten können nur dann länger in der Anlage genutzt werden, wenn eine sogenannte befähigte Person, also ein Sachkundiger, den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage bestätigt.

Quelle: www.fluessiggas-magazin.de

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