Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
09:00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Datum der Heizungsmodernisierung | Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern | Gemeindegebiete mit 100.000 Einwohnern oder weniger | ||
Kommunale Wärmeplanung | Kommunale Wärmeplanung | |||
Liegt nicht vor | Liegt vor | Liegt nicht vor | Liegt vor | |
2024 | 15 % ab 2029 30 % ab 2035 60 % ab 2040 |
65 % ab 5 Jahre nach Inbetriebnahme der modernisierten Heizung | 15 % ab 2029 30 % ab 2035 60 % ab 2040 |
65 % ab 5 Jahre nach Inbetriebnahme der modernisierten Heizung |
2025 | ||||
2026 (bis 30.06) | ||||
2026 (ab 01.07) | 65 % ab 5 Jahre nach Inbetriebnahme der modernisierten Heizung | |||
2027 | ||||
2028 (bis 30.06) | ||||
2028 (ab 01.07) | 65 % ab 5 Jahre nach Inbetriebnahme der modernisierten Heizung | |||
100% für alle Heizungen ab 2045 |
Das GEG enthält Härtefallklausen. Dies bedeutet, dass im Einzelfall geprüft wird, ob die Umsetzung der 65 Prozentregel wegen unzumutbarer Härte z.B. bei Unwirtschaftlichkeit oder besonderen persönlichen, baulichen oder sonstigen Umständen nicht durchgesetzt wird. Dazu muss ein Antrag auf Befreiung bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Energiegewinnung aus Sonne, Wind, Geothermie (Erdwärme), Biomasse, Holz und Wasserkraft
Es stehen verschiedene Erfüllungsoptionen zur Verfügung, die technologieoffen gestaltet sind. U.a.
Übrigens wird eine (vorhandene) Solarthermieanlage zur Warmwassergewinnung anteilig auf die erforderliche Erneuerbaren-Quote angerechnet.
Es gilt die sogenannte Vermutungsregel. Dies bedeutet, wurde eine Standardmöglichkeit der Erfüllungsoptionen ausgewählt z.B. der Kauf einer Wärmepumpe reicht dies aus. Der Nutzungsanteil der 65 Prozent muss im Einzelfall nicht rechnerisch nachgewiesen werden. Bei individuellen Lösungen muss der Erneuerbare-Anteil von einer nach dem Gesetz fachlich befugten Person berechnet und bescheinigt werden.
Bei Betrieb eines Gaskessels mit 65 Prozent Biomethan müssen die Rechnungen über den Biomethanbezug über 5 Jahre aufbewahrt werden. Auch bei Fernwärme oder Wasserstoff sind die Lieferantenbelege aufzubewahren.
Bei der Energieberatung geht es um die Energieeffizienz eines Wohngebäudes. Die Energieberatung leistet einen wichtigen Beitrag zum Thema Klimaschutz. Es soll auf wirtschaftliche Risiken durch steigende CO2-Preise und über Alternativen im Bereich erneuerbare Energien informiert werden.
Aktuelle Förderprogramme vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie unter den folgenden Link:
Die Anpassung der Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) befindet sich noch in der Abstimmung. Wir gehen davon aus, dass diese dann ebenfalls unter dem obigen Link zu finden sind.
Technisch gesehen bedeutet „HYBRID”, dass verschiedene Technologien miteinander kombiniert werden.
Steht erneuerbare Energie zur Verfügung, wird diese genutzt. Steht die erneuerbare Energie nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung, springt automatisch und zuverlässig die Ölheizung ein. Eine zuverlässige Heiz- und Warmwasserversorgung ist somit immer gewährleistet.
Green Fuels sind alternative flüssige Brennstoffe, die synthetisch hergestellt werden können. Sie sollen das fossile Heizöl langfristig ersetzen. Sie können Heizöl in wachsenden Anteilen bis zu 100 Prozent beigemischt werden. Ihr Einsatz gilt als CO2-neutral, da sie die Umwelt kaum belasten. Bei der Produktion wird zum Beispiel auf biobasierte Abfälle und Reststoffe zurückgegriffen.