Tel: 03935 / 95 95 370
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Tankstelle Tangermünde
Gewerbepark 17
39590 Tangermünde
Tel.: 039322 / 22494
Fax: 03935 / 95 95 37 – 39
E-Mail: ts-tangermuende@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr

Tankstelle Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 3
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 95 95 37 -18
Fax: 03935 / 95 95 37 –38
E-Mail: ts-tangerhuette@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 1
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 959537 - 80
Fax: 03935 / 95 95 37-33
E-Mail: baumarkt@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Arno Kesemeyer (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wolmirstedt
Rogätzer Str. 7 c
39326 Wolmirstedt
Tel.: 039201 / 21222
Fax: 03935 / 95 95 37 – 37
E-Mail: baustoffhandel@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Torsten Nehl (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
09:00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wanzleben
Johann–Wolfgang–von–Goethe–Str. 18
39164 Wanzleben-Börde
Tel.: 039209 / 608910
Fax: 03935 / 95 95 37 –60
E-Mail: wanzleben@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Sven Stohge (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Energieinformationen & News

Kühlflüssigkeit im Fahrzeug – lieber selbst nachfüllen, bevor der Motor Schaden nimmt (23.05.2023)

Kühlflüssigkeit im Fahrzeug – lieber selbst nachfüllen, bevor der Motor Schaden nimmtKühlflüssigkeit ist für einen Verbrennungsmotor ebenso wichtig wie Motoröl. Ist zu wenig Kühlflüssigkeit vorhanden, überhitzt der Motor.Bei modernen Fahrzeugen ist die Kühlanlage normalerweise wartungsfrei und ein zu niedriger Stand der Kühlflüssigkeit wird angezeigt. Bei älteren Modellen sollte der Stand der Kühlflüssigkeit regelmäßig kontrolliert werden. Durch kleine Undichtigkeiten im Kühlkreislauf oder durch externe Schäden, wie durch Marderbisse verursacht, kann es zu Verlusten bei der Kühlflüssigkeit kommen. Bei Verlusten sollte die Werkstatt nach der Ursache suchen.

Aber was ist, wenn man gerade unterwegs ist und nicht direkt in die Werkstatt fahren kann? Um den Motor zu schützen, sollte die Kühlflüssigkeit aufgefüllt werden. Dabei sind einige Regeln zu beachten:

  • Der weiße oder transparente Behälter im Motorraum darf nur geöffnet werden, wenn der Motor kalt ist, um einer Verbrühungsgefahr vorzubeugen. Der Behälter ist deshalb auch mit einem Warnhinweis gekennzeichnet. Kalte Kühlflüssigkeit würde einem heißen Motor schaden, da sich durch die Temperaturunterschiede Haarrisse im Material bilden können.
  • Es sollte nur die vom Hersteller freigegebene Kühlflüssigkeit zum Auffüllen verwendet werden. Am Markt gibt es verschiedene Mischungen, welche aus Wasser, dem Frostschutzmittel Monoethylenglykol, Korrosionsverhinderern und Konservierungsstoffen bestehen. Neben den Zusätzen ist auch der Kühlmittel-Typ entscheidend. Es kommt dabei auf die Typenkennungen, zum Beispiel G11, G12+, G12++ oder G13 an. Die Angabe, welches Kühlmittel für das jeweilige Fahrzeug verwendet werden darf findet sich in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges, auf dem Ausgleichbehälter oder der Fachhändler kann weiterhelfen. Es werden im Handel Fertigmischungen oder Konzentrate angeboten, welche dann noch mit kalkarmem Wasser zu vermischen sind.
  • Sollte der nächstgelegene Händler nicht die richtige Spezifikation für das Fahrzeug vorrätig haben, sollte zunächst nur Wasser eingefüllt werden. Auf keinen Fall sollten verschiedene Kühlmittel gemischt werden, da es sonst zu unerwünschten chemischen Reaktionen kommen kann.
  • Übrigens zu viel Kühlmittel im Ausgleichsbehälter ist ebenfalls schädlich, deshalb niemals die Maximum-Grenze überschreiten.

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(Stand 13:00 Uhr 08.05.2025)
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