Tel: 03935 / 95 95 370
info@raiffeisen-tangerhuette.de
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Tankstelle Tangermünde
Gewerbepark 17
39590 Tangermünde
Tel.: 039322 / 22494
Fax: 03935 / 95 95 37 – 39
E-Mail: ts-tangermuende@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Tankstelle Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 3
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 95 95 37 -18
Fax: 03935 / 95 95 37 –38
E-Mail: ts-tangerhuette@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 1
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 959537 - 80
Fax: 03935 / 95 95 37-33
E-Mail: baumarkt@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Arno Kesemeyer (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wolmirstedt
Rogätzer Str. 7 c
39326 Wolmirstedt
Tel.: 039201 / 21222
Fax: 03935 / 95 95 37 – 37
E-Mail: baustoffhandel@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Torsten Nehl (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
09:00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wanzleben
Johann–Wolfgang–von–Goethe–Str. 18
39164 Wanzleben-Börde
Tel.: 039209 / 608910
Fax: 03935 / 95 95 37 –60
E-Mail: wanzleben@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Sven Stohge (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Energieinformationen & News

Härtere Strafen für Raser in Österreich ab 1. März (04.03.2024)

Laut Meldung des ADAC vom 28.02.2024 verschärft Österreich Härtere Strafen für Raser in Österreich ab 1. Märzdie Strafen für Raser ab dem 1. März. Bei extremen Geschwindigkeitsverstößen kann nun auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Der ADAC weist darauf hin, dass die neuen Maßnahmen auch für deutsche Autofahrer gelten. 

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h außerorts kann fortan das Fahrzeug an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig beschlagnahmt werden. Wird man sogar mit 80 km/h innerorts beziehungsweise 90 km/h außerorts erwischt, kann das Auto dauerhaft eingezogen und versteigert werden. Gehört das Fahrzeug nicht dem Fahrer, ist nur die vorläufige Beschlagnahme zulässig.

Bereits 2021 hat Österreich die Bußgelder für zu schnelles Fahren deutlich erhöht. Wer 30 km/h zu schnell fährt, muss mindestens 150 Euro zahlen. Das Bußgeld kann in besonders schweren Fällen und bei Wiederholungstätern sogar bis zu 7500 Euro ansteigen. Wer in Österreich mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, sollte umgehend bezahlen, rät der ADAC. Denn österreichische Bußgelder können auch in Deutschland vollstreckt werden.

Während Bußgelder zwar in Deutschland vollstreckt werden können, gilt ein Fahrverbot lediglich in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde. In Österreich kann der Führerschein bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts für einen Monat entzogen werden.

Quelle: https://presse.adac.de/meldungen/adac-ev/recht/haertere-strafen-fuer-raser-in-oesterreich-ab-1-maerz.html

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