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Die für Freitag, den 07.07.2023, geplante Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag findet so erst einmal nicht statt. Das Bundesverfassungsgericht, mit Sitz in Karlsruhe, stoppte die geplante Verabschiedung, da die zweite und dritte Lesung nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden dürfe. Damit wurde dem Antrag des CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann im Eilverfahren stattgegeben. Dieser hatte gefordert, dass die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagt wird, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt. Mit dem Urteil des Gerichts wird sich das Gesetzgebungsverfahren weiter verzögern, da am 7. Juli die parlamentarische Sommerpause beginnt. Auf eine klare Vorgabe, wie es für Mieter, Haus- und Wohnungsbesitzer in Zukunft in Bezug auf die Heizungen weitergehen soll, muss also weiterhin gewartet werden.