Tel: 03935 / 95 95 370
info@raiffeisen-tangerhuette.de
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Tankstelle Tangermünde
Gewerbepark 17
39590 Tangermünde
Tel.: 039322 / 22494
Fax: 03935 / 95 95 37 – 39
E-Mail: ts-tangermuende@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Tankstelle Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 3
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 95 95 37 -18
Fax: 03935 / 95 95 37 –38
E-Mail: ts-tangerhuette@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 1
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 959537 - 80
Fax: 03935 / 95 95 37-33
E-Mail: baumarkt@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Arno Kesemeyer (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wolmirstedt
Rogätzer Str. 7 c
39326 Wolmirstedt
Tel.: 039201 / 21222
Fax: 03935 / 95 95 37 – 37
E-Mail: baustoffhandel@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Torsten Nehl (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
09:00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wanzleben
Johann–Wolfgang–von–Goethe–Str. 18
39164 Wanzleben-Börde
Tel.: 039209 / 608910
Fax: 03935 / 95 95 37 –60
E-Mail: wanzleben@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Sven Stohge (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Energieinformationen & News

Entlastungen: Härtefall Regelung für Heizöl, Pellets und Co. (12.01.2023)

Entlastungen: Härtefall Regelung für Heizöl, Pellets und Co.Während es für leitungsgebundene Energie bereits konkrete Entlastungspakete und Preisbremsen gibt, gehen andere Energiearten aktuell noch leer aus. Ein aktuelles Konzeptpapier sieht einen Härtefallfonds in Höhe von 1,8 Mrd. € für Menschen vor, die mit anderen Mitteln heizen vor, hier stehen bis zu 2000 € pro Haushalt im Raum.

Anders als den bisherigen Eingriffen in den Energiemarkt, sollen die Entlastungen hier aber nicht automatisch passieren, sondern müssen beantragt werden. Der aktuelle Plan sieht dabei eine rückwirkende Entlastung für das Jahr 2022, genauer vom 1.1 bis zum 1.12 vor. Auch die Grenzen für die Auszahlung sind eng gesteckt, so müssen sich Ihre Heizkosten mehr als verdoppelt haben. Wenn Sie zum Beispiel bisher 1500 € für Ihren Jahresverbrauch an Heizöl gezahlt haben, muss Sie Ihre Tankfüllung nun mehr als 3000 € kosten, und selbst dann müssen sie die weiteren 1500 € noch alleine tragen, erst von dem Betrag der über die 3000 hinausgeht, wird der Staat 80% übernehmen. Sollte Ihre Tankfüllung nun mehr 4000 € gekostet haben, bekommen Sie von den 1000 €, die über der Verdopplung liegen, dann 800 € zurück. Außerdem muss man einen Anspruch von mindestens 100 € erreichen.

Für die die Abwicklung wären die Länder zuständig, die sich dann vom Bund die Mittel holen. Die Details dazu sind noch unklar und müssten im Rahmen der Gesetzgebung dann festgeschrieben werden.

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Preisrechner


(Stand 13:00 Uhr 25.04.2024)
25.04.2024
Preise steigend
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24.04.2024
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23.04.2024
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