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Tankstelle Tangermünde
Gewerbepark 17
39590 Tangermünde
Tel.: 039322 / 22494
Fax: 03935 / 95 95 37 – 39
E-Mail: ts-tangermuende@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Tankstelle Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 3
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 95 95 37 -18
Fax: 03935 / 95 95 37 –38
E-Mail: ts-tangerhuette@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 1
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 959537 - 80
Fax: 03935 / 95 95 37-33
E-Mail: baumarkt@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Arno Kesemeyer (Marktleiter)

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Baumarkt & Baustoffhandel Wolmirstedt
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39326 Wolmirstedt
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Fax: 03935 / 95 95 37 – 37
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Ansprechpartner:
Torsten Nehl (Marktleiter)

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Baumarkt & Baustoffhandel Wanzleben
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39164 Wanzleben-Börde
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Fax: 03935 / 95 95 37 –60
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Ansprechpartner:
Sven Stohge (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
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Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Energieinformationen & News

CO₂-Flottenregulierung: Verkehrsausschuss des EU-Parlaments stimmt für Anrechnung von regenerativen Kraftstoffen (03.05.2022)

Im EU-Parlament wird derzeit über die CO2-Flottenregulierung für PKW und leichte Nutzfahrzeuge verhandelt. Der mitberatende Verkehrsausschuss hat sich nun dafür ausgesprochen, regenerative Kraftstoffe wie E-Fuels innerhalb dieses Systems anzurechnen.

CO₂-Flottenregulierung: Verkehrsausschuss des EU-Parlaments stimmt für Anrechnung von regenerativen KraftstoffenRegenerative Kraftstoffe können schnell einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele im Straßenverkehr leisten, denn bei ihrem Einsatz wird kein CO2 aus fossilen Quellen emittiert. „Das Votum des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments, den Klimaschutzbeitrag regenerativer Kraftstoffe wie beispielsweise synthetischer E-Fuels im Rahmen der CO2-Flottenregulierung anzurechnen, ist daher nur folgerichtig“, so der Geschäftsführer Europa des UNITI e.V., Matthias Plötzke. Nicht nur Fahrzeuge im Bestand können mit E-Fuels CO2-neutral angetrieben werden, sondern auch zukünftige Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Die Anrechnung im System der CO2- Flottenregulierung ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Plötzke: „Nur wenn die Verwendung von synthetischen Kraftstoffen im Markt langfristig sichergestellt ist, kann die Wirtschaft in den Aufbau der erforderlichen industriellen Produktion investieren. Das erhielte uns eine unverzichtbare CO2- Minderungsoption zur Klimazielerreichung in der Mobilität.“ Der Beschluss des Verkehrsausschusses stellt auch eine klare Absage an ein von der EU-Kommission vorgeschlagenes faktisches Neuzulassungsverbot für Verbrenner betriebene PKW und leichte Nutzfahrzeuge ab dem Jahr 2035 dar, wie Matthias Plötzke von UNITI begrüßt: „Denn nicht der Verbrennungsmotor per se ist entscheidend für die Frage, ob ein Fahrzeug CO2-neutral unterwegs ist oder nicht, sondern der verwendete Kraftstoff.“

In Kürze wird das Votum des bei der Überarbeitung der CO2-Flottenregulierung federführenden Umweltausschusses im EU-Parlament erwartet. Anschließend wird sich das Plenum damit befassen.

Quelle: UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V.

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