Tel: 03935 / 95 95 370
info@raiffeisen-tangerhuette.de
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Tankstelle Tangermünde
Gewerbepark 17
39590 Tangermünde
Tel.: 039322 / 22494
Fax: 03935 / 95 95 37 – 39
E-Mail: ts-tangermuende@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Tankstelle Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 3
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 95 95 37 -18
Fax: 03935 / 95 95 37 –38
E-Mail: ts-tangerhuette@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 1
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 959537 - 80
Fax: 03935 / 95 95 37-33
E-Mail: baumarkt@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Arno Kesemeyer (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wolmirstedt
Rogätzer Str. 7 c
39326 Wolmirstedt
Tel.: 039201 / 21222
Fax: 03935 / 95 95 37 – 37
E-Mail: baustoffhandel@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Torsten Nehl (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
09:00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wanzleben
Johann–Wolfgang–von–Goethe–Str. 18
39164 Wanzleben-Börde
Tel.: 039209 / 608910
Fax: 03935 / 95 95 37 –60
E-Mail: wanzleben@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Sven Stohge (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Energielexikon

Altöl

Unter Altöl versteht man gebrauchte halbflüssige oder flüssige Stoffe, die ganz oder teilweise aus Mineralöl oder synthetischen Ölen bestehen, einschließlich ölhaltiger Rückstände aus Behältern, Emulsionen und Wasser-Öl-Gemische. Seit dem 1. November 1986 ist Altöl in die abfallrechtlichen Vorschriften integriert; auch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz findet auf Altöle Anwendung. Der früher geltende Anspruch auf kostenlose Altölentsorgung ist seitdem entfallen. Gemäß dem Verursacherprinzip ist der Altölbesitzer selbst für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Er kann sich dafür der Altölsammelbetriebe bedienen, die Altöl je nach Qualität und Verunreinigung der Wiederaufarbeitung, der energetischen Nutzung oder der schadstoffarmen Vernichtung zuführen. In Abhängigkeit von der erforderlichen Entsorgungsalternative stehen die Entsorgungskosten, die vom Altölbesitzer zu tragen sind. Eine Ausnahme bilden Motoren- und Getriebeöle, die vom Endverbraucher in gleichen Mengen, wie sie gekauft worden sind, als Altöl kostenlos an den Vertreiber zurückgegeben werden können. Näheres regelt die Altölverordnung.

Altöl fällt in einer jährlichen Menge von etwa 600.000 t an – das sind ca. 60 % des Frischölabsatzes.

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