Tel: 03935 / 95 95 370
info@raiffeisen-tangerhuette.de
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Tankstelle Tangermünde
Gewerbepark 17
39590 Tangermünde
Tel.: 039322 / 22494
Fax: 03935 / 95 95 37 – 39
E-Mail: ts-tangermuende@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr

Tankstelle Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 3
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 95 95 37 -18
Fax: 03935 / 95 95 37 –38
E-Mail: ts-tangerhuette@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 21.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 1
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 959537 - 80
Fax: 03935 / 95 95 37-33
E-Mail: baumarkt@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Arno Kesemeyer (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wolmirstedt
Rogätzer Str. 7 c
39326 Wolmirstedt
Tel.: 039201 / 21222
Fax: 03935 / 95 95 37 – 37
E-Mail: baustoffhandel@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Nick Kühne (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
09:00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag
geschlossen

Baumarkt & Baustoffhandel Wanzleben
Johann–Wolfgang–von–Goethe–Str. 18
39164 Wanzleben-Börde
Tel.: 039209 / 608910
Fax: 03935 / 95 95 37 –60
E-Mail: wanzleben@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Sven Stohge (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Energielexikon

Förderabgabe/Förderzins

(Englisch: Royalties)

Förderabgaben und Förderzinsen werden von den Unternehmen für das Recht gezahlt, Bodenschätze wie z. B. Erdöl und Erdgas zu fördern. Empfänger dieses Entgelts sind Staaten und Länder, aber auch private Grundeigentümer.

In Deutschland wird die Förderabgabe seit dem 1. Januar 1982 von den Bundesländern auf der Grundlage des Bundesberggesetzes durch Verordnung festgelegt. Bemessungsgrundlage ist beim Erdöl der Marktwert der frei gehandelten Mengen in DM je Tonne und beim Erdgas der von den Gewinnungsunternehmen erzielte Preis in DM je Kilowattstunde. Der Regelsatz der Förderabgabe beträgt 10 %. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann dieser Satz auf maximal 40 % angehoben werden; es sind aber auch eine Unterschreitung des Regelsatzes und eine völlige Aussetzung der Förderabgabe möglich.

Förderzinsen werden in Deutschland nur insoweit gezahlt, als die Förderung auf der Grundlage von Konzessionsverträgen erfolgt, die bis zum Jahr 1934 mit privaten Grundeigentümern geschlossen wurden. Empfänger sind hier im Wesentlichen Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden.

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