Tel: 03935 / 95 95 370
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Tankstelle Tangermünde
Gewerbepark 17
39590 Tangermünde
Tel.: 039322 / 22494
Fax: 03935 / 95 95 37 – 39
E-Mail: ts-tangermuende@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Tankstelle Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 3
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 95 95 37 -18
Fax: 03935 / 95 95 37 –38
E-Mail: ts-tangerhuette@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 1
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 959537 - 80
Fax: 03935 / 95 95 37-33
E-Mail: baumarkt@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Arno Kesemeyer (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wolmirstedt
Rogätzer Str. 7 c
39326 Wolmirstedt
Tel.: 039201 / 21222
Fax: 03935 / 95 95 37 – 37
E-Mail: baustoffhandel@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Torsten Nehl (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
09:00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wanzleben
Johann–Wolfgang–von–Goethe–Str. 18
39164 Wanzleben-Börde
Tel.: 039209 / 608910
Fax: 03935 / 95 95 37 –60
E-Mail: wanzleben@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Sven Stohge (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Energielexikon

Kohlepfennig

Die zur Sicherung der Verwendung von Gemeinschaftskohle in der Elektrizitätswirtschaft früher erhobene Ausgleichsabgabe wurde im allgemeinen Sprachgebrauch „Kohlepfennig“ genannt; sie hatte ihre gesetzliche Grundlage im Dritten Verstromungsgesetz. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 1994 ist diese Abgabe verfassungswidrig und ist ab 1. Januar 1996 entfallen. Sie diente dem Zweck, die Mehrkosten, die den Elektrizitätsversorgungsunternehmen entstehen, wenn sie die im Vergleich zu anderen Primärenergiearten teurere EU-Steinkohle verstromen, nicht mehr – wie ursprünglich – aus dem Staatshaushalt zu bestreiten, sondern die Stromverbraucher damit zu belasten.

Das Abgabenaufkommen wurde in den vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwalteten Ausgleichsfonds eingezahlt, aus dem die Finanzierung der aus dem Verstromungsgesetz resultierenden Verpflichtungen erfolgte. So wurde den Stromerzeugern für die durch den Steinkohleneinsatz entstehenden höheren Kosten ein Ausgleich insbesondere für Zusatzmengen (Verbilligung auf Importkohlenpreis), höhere Investitionsaufwendungen (Ende 1989 ausgelaufen) und die Wärmepreisdifferenz (Ölausgleich) gezahlt. Aufgrund des hohen Ölpreisniveaus hat in den Jahren 1983 bis 1985 der Ausgleich der Wärmepreisdifferenz keine nennenswerte Rolle mehr gespielt. Mit dem Ölpreisverfall im Jahre 1986 hatte die Wärmepreisdifferenz allerdings wieder erheblich zugenommen. Der Prozentsatz der Ausgleichsabgabe, der sich 1986 auf 4,5% der Erlöse aus Stromlieferungen an Endverbraucher belief, musste auf eine Größenordnung von 7 bis 8 % angehoben werden.

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