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Umweltbonus wird bis Ende 2020 verlängert
Im Zuge der Verlängerung wird eine Förderung für den Einbau eines akustischen Warnsignals (Acoustic Vehicle Alerting Systems – AVAS) eingeführt. Speziell von geräuscharmen Elektroautos ausgehende Gefahren für Verkehrsteilnehmer sollen durch den Zuschuss für den Einbau eines Warnsignals kompensiert werden. Die Förderhöhe hierfür beträgt pauschal 100 Euro.
Im Übrigen wird das Förderprogramm in seiner bestehenden Form fortgeführt.
Anträge für den Umweltbonus können in elektronischer Form auf der Internetseite des BAFA unter www.bafa.de gestellt werden.
Die für die Verlängerung des Umweltbonus notwendige Novellierung der Richtlinie zur Förderung elektrisch betriebener Fahrzeuge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)