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Tankstelle Tangermünde
Gewerbepark 17
39590 Tangermünde
Tel.: 039322 / 22494
Fax: 03935 / 95 95 37 – 39
E-Mail: ts-tangermuende@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Tankstelle Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 3
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 95 95 37 -18
Fax: 03935 / 95 95 37 –38
E-Mail: ts-tangerhuette@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 1
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 959537 - 80
Fax: 03935 / 95 95 37-33
E-Mail: baumarkt@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Arno Kesemeyer (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wolmirstedt
Rogätzer Str. 7 c
39326 Wolmirstedt
Tel.: 039201 / 21222
Fax: 03935 / 95 95 37 – 37
E-Mail: baustoffhandel@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Torsten Nehl (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
09:00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wanzleben
Johann–Wolfgang–von–Goethe–Str. 18
39164 Wanzleben-Börde
Tel.: 039209 / 608910
Fax: 03935 / 95 95 37 –60
E-Mail: wanzleben@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Sven Stohge (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Energieinformationen & News

Sicherheits-Check von Flüssiggas-Tanks (10.01.2019)

Eine Gasheizung ist nicht nur in puncto Flüssiggas-Preis von Vorteil, sie garantiert auch eine hohe Sicherheit und eine lange Lebensdauer.
Flüssiggas-Tanks können bei guter Wartung und Pflege jahrzehntelang genutzt werden.

Sicherheits-Check von Flüssiggas-Tanks

Damit eine Flüssiggas-Heizung lange betriebssicher bleibt, sollte sie regelmäßig von einem Fachmann überprüft werden. Eine Reihe von Richtlinien und Rechtsvorschriften sind dabei zu beachten, unter anderem  § 32 der Behälterdruckverordnung, die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF) und die Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS).

Kurz und knapp erklärt.

Für oberirdisch, unterirdisch und halbunterirdisch aufgestellte Tankbehälter für die private Nutzung gilt:  Aller zwei Jahre ist eine äußere Prüfung und aller 5 bzw. 10 Jahre eine innere Prüfung nötig.

Äußere Prüfung aller 2 Jahre

Die sogenannte äußere Prüfung ist eine Sicht- und Dichtheitsprüfung. Sie wird von einer Befähigten Person nach der Betriebssicherheits-Verordnung durchgeführt. Meistens haben die Spediteure und Fahrer eines Flüssiggas-Unternehmens die Befugnis, die äußere Prüfung  bei der Lieferung von Flüssiggas mit durchzuführen. Bei der äußeren Prüfung werden unter anderem Tankaufbauten, also Armaturen, die Tankumgebung wie zum Beispiel Bewuchs oder Sicherheitsabstände sowie die Beschaffenheit des Tanks überprüft. Auch die Übereinstimmung der Behälterdaten mit den zugehörigen Dokumenten wird kontrolliert.

Innere Prüfung aller 10 Jahre

Die innere Prüfung bei oberirdischen, unterirdischen und halbunterirdischen Tanks mit Epoxydharz-Beschichtung nach § 32 der Behälterdruckverordnung wird von einem Sachverständigen einer Zugelassenen Überwachungs-Stelle (ZÜS), also von einem Prüfingenieur, durchgeführt.

Bei der Sichtung des Tanks wird beispielsweise überprüft, ob die Überfüllsonde korrekt eingesetzt ist, ob alle Bauteile wie zum Beispiel das Sicherheitsventil voll funktionsfähig sind oder ob der Behälter frei von Rost und Ablagerungen ist. Auch der Brandschutz und die Beschaffenheit der Tankwände werden gecheckt.

Mit einer Schallemissionsmessung können mittels hochempfindlicher Sensoren Schäden am Tank festgestellt und sogar räumlich geortet werden.


Besonderheit bei unterirdischen Tanks

Auf eine Besonderheit ist bei unterirdischen Tanks mit Bitumenbeschichtung zu achten: Die Innere Prüfung ist immer im Wechsel aller 5 und 10 Jahre mit einer Wasserdruckprüfung durchzuführen.


Rohrleitungsprüfung im 10-jährigen Intervall

Bei allen Tanks für die Nutzung im privaten Bereich werden zudem aller 10 Jahre die Rohrleitungsanlagen auf ihre Dichtheit geprüft. Die Rohrleitungsprüfung ist wichtig, weil die Leitungen meist in die Kellerräume von Wohngebäuden führen. Ist eine Leitung undicht, tritt Propangas aus und kann sich gefährlich in Bodennähe ansammeln, da Flüssiggas schwerer als Luft ist.

Bei der Rohrleitungsprüfung werden oberirdisch, unterirdisch sowie unter Putz verlaufende Leitungen auf ihre Betriebssicherheit geprüft. Der Prüfdruck beträgt das 1,3 fache des Betriebsdrucks, jedoch mindestens 100 mbar. Bei einer Wartezeit von 15 Minuten wird kontrolliert, ob der Druck konstant bleibt.

Die Rohrleitungsprüfung für gewerbliche Anlagen ist mit der Berufsgenossenschaftlichen Richtlinie, kurz BGV, D 34  aller 4 Jahre vorgeschrieben.


Kontrollen und Reparaturen im Blick

Die Kontrollen des Flüssiggastanks  werden vom Sachverständigen in einem Prüfbericht festgehalten. So ist jederzeit nachvollziehbar, welche Mängel wann festgestellt und behoben wurden und in welchen Zustand sich der Flüssiggastank befindet.

Quelle: atrego GmbH

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(Stand 13:00 Uhr 16.04.2024)
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