Tel: 03935 / 95 95 370
info@raiffeisen-tangerhuette.de
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Tankstelle Tangermünde
Gewerbepark 17
39590 Tangermünde
Tel.: 039322 / 22494
Fax: 03935 / 95 95 37 – 39
E-Mail: ts-tangermuende@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Tankstelle Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 3
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 95 95 37 -18
Fax: 03935 / 95 95 37 –38
E-Mail: ts-tangerhuette@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 1
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 959537 - 80
Fax: 03935 / 95 95 37-33
E-Mail: baumarkt@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Arno Kesemeyer (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wolmirstedt
Rogätzer Str. 7 c
39326 Wolmirstedt
Tel.: 039201 / 21222
Fax: 03935 / 95 95 37 – 37
E-Mail: baustoffhandel@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Torsten Nehl (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
09:00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wanzleben
Johann–Wolfgang–von–Goethe–Str. 18
39164 Wanzleben-Börde
Tel.: 039209 / 608910
Fax: 03935 / 95 95 37 –60
E-Mail: wanzleben@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Sven Stohge (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Energieinformationen & News

Stadt Köln startet neues Förderprogramm (10.01.2019)

Mindestens 2.000 Euro Zuschuss für klimafreundliches Wohnen

Stadt Köln startet neues FörderprogrammMit dem Förderprogramm „Altbausanierung und Energieeffizienz – klimafreundliches Wohnen“ setzt mit Köln eine weitere Stadt auf die klimafreundliche Holzpelletheizung. Antragsberechtigt sind EigentümerInnen (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften) privater Gebäude, die aus Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten bestehen sowie BetreiberInnen von Heizungsanlagen (Wärmelieferanten) deren Grundstück, bzw. Heizungsanlage innerhalb des Stadtgebiets von Köln liegt.

Pelletkessel werden gestaffelt nach thermischer Leistung bezuschusst (bis 20 kW: 2.000 Euro; bis 50 kW: 4.000 Euro; bis 100 kW: 7.000 Euro; bis 250 kW: 10.000 Euro). Förderfähig sind Pelletfeuerungen die als Zentralheizung betrieben werden und die Vorageben desBlauen Engels einhalten. Die Pelletheizung muss mit einem Staubfilter oder mit Brennwerttechnik ausgestattet sein und bei der Erstmessung der Emissionen durch den Schornsteinfeger eine maximale Feinstaubemission von kleiner gleich 5 mg/m³ im Abgas aufweisen.

Der Antrag auf Fördermittel muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden und wird mit Bekanntgabe der Fördernummer als grundsätzlich förderfähig gewertet. Das Förderprogramm der Stadt Köln ist mit Förderprogrammen des Bundes und des Landes NRW kumulierbar. Die kumulierte Förderhöhe ist mit maximal 50 Prozent der Investitionssumme gedeckelt. Die Kombination mit einer thermischen Solaranlage zur Warmwassererzeugung oder Heizungsunterstützung wird ebenso bezuschusst.
Die Förderung für wärmegeführte Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung – Pellet-KWK-Anlagen – , die einen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 85 Prozent aufweisen, wird gestaffelt nach der elektrischen Leistung bemessen und kann zusätzlich Förderung der Pelletzentralheizung beantragt werden. 

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(Stand 13:00 Uhr 19.04.2024)
19.04.2024
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