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Tankstelle Tangermünde
Gewerbepark 17
39590 Tangermünde
Tel.: 039322 / 22494
Fax: 03935 / 95 95 37 – 39
E-Mail: ts-tangermuende@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Tankstelle Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 3
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 95 95 37 -18
Fax: 03935 / 95 95 37 –38
E-Mail: ts-tangerhuette@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 1
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 959537 - 80
Fax: 03935 / 95 95 37-33
E-Mail: baumarkt@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Arno Kesemeyer (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
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Baumarkt & Baustoffhandel Wolmirstedt
Rogätzer Str. 7 c
39326 Wolmirstedt
Tel.: 039201 / 21222
Fax: 03935 / 95 95 37 – 37
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Ansprechpartner:
Torsten Nehl (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
09:00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wanzleben
Johann–Wolfgang–von–Goethe–Str. 18
39164 Wanzleben-Börde
Tel.: 039209 / 608910
Fax: 03935 / 95 95 37 –60
E-Mail: wanzleben@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Sven Stohge (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Energieinformationen & News

Mehr Geld für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge (19.02.2020)

Ab morgen (19.2.2020 gelten die von der Bundesregierung beschlossenen höheren Zuschüsse beim Kauf von Elektrofahrzeugen.

Mehr Geld für Elektro- und BrennstoffzellenfahrzeugeDer Umweltbonus wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert und deutlich erhöht. Bei rein Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis wird der Umweltbonus um 50 Prozent auf 6.000 Euro angehoben. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 5.000 Euro gezahlt.

Für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (sogenannte Plug In-Hybride) bis 40.000 Euro Nettolistenpreis gibt es ab jetzt 4.500 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 3.750 Euro gezahlt.

Der erhöhte Umweltbonus wird wie bisher zur Hälfte vom BAFA und zur Hälfte von der Industrie gezahlt und gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden.

Torsten Safarik, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): „Nachdem wir aus Brüssel grünes Licht bekommen haben, können wir nun die höheren Förderbeträge auszahlen. Dadurch wird der Kauf klimaschonender Fahrzeuge noch einmal deutlich attraktiver.“

Vereinfachtes Antragsverfahren

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier MdB war es wichtig, dass mit den neuen Fördersätzen auch das Antragsverfahren effizienter und bürgerfreundlicher gestaltet wird. Das ist gelungen. Statt wie bisher zweimal muss der Antragsteller nur noch einmal Kontakt mit dem BAFA aufnehmen.

„Das bedeutet, dass jeder Antragsteller ohne weiteren Zwischenschritt von den erhöhten Fördersätzen profitieren kann, wenn alle notwendigen Unterlagen zum Antrag eingereicht sind“, so Safarik.

Bereits eingereichte Anträge

Das BAFA prüft automatisch, ob Anträge, die nach der alten Richtlinie gestellt wurden, die Voraussetzungen für die erhöhte Förderung erfüllen. Ist dies der Fall, erhalten die Bürgerinnen und Bürger den neuen Förderbetrag direkt im Rahmen des alten Antrags.

Nähere Informationen zu der neuen Richtlinie können unter www.bafa.de/umweltbonus abgerufen werden.

Quelle: Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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