Tel: 03935 / 95 95 370
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Tankstelle Tangermünde
Gewerbepark 17
39590 Tangermünde
Tel.: 039322 / 22494
Fax: 03935 / 95 95 37 – 39
E-Mail: ts-tangermuende@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Tankstelle Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 3
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 95 95 37 -18
Fax: 03935 / 95 95 37 –38
E-Mail: ts-tangerhuette@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Kirsten Steinig-Pinnecke (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
05:00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag
06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Sonntag
07.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Tangerhütte
Tangermünder Chaussee 1
39517 Tangerhütte
Tel: 03935 / 959537 - 80
Fax: 03935 / 95 95 37-33
E-Mail: baumarkt@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Arno Kesemeyer (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wolmirstedt
Rogätzer Str. 7 c
39326 Wolmirstedt
Tel.: 039201 / 21222
Fax: 03935 / 95 95 37 – 37
E-Mail: baustoffhandel@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Torsten Nehl (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
09:00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Baumarkt & Baustoffhandel Wanzleben
Johann–Wolfgang–von–Goethe–Str. 18
39164 Wanzleben-Börde
Tel.: 039209 / 608910
Fax: 03935 / 95 95 37 –60
E-Mail: wanzleben@raiffeisen-tangerhuette.de

Ansprechpartner:
Sven Stohge (Marktleiter)

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Energieinformationen & News

Höhere Bundesförderung für Energieberatungen für Wohngebäude (04.02.2020)

Zum 1. Februar 2020 wird die Förderung für Energieberatungen für Wohngebäude deutlich erhöht.

Höhere Bundesförderung für Energieberatungen für Wohngebäude

Die überarbeitete „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ tritt am 1. Februar 2020 in Kraft. Diese Förderung zielt auf die intelligente Einsparung von Energie in Wohngebäuden durch qualifizierte und unabhängige Energieberater.

Konkret wird die Förderung von bisher 60 % auf 80 % des förderfähigen Beratungshonorars angehoben mit einem Höchstsatz von 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (bisher 800 Euro) und 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten (bisher 1.100 Euro). Die Energieberatung kann zusätzlich durch Kommunen oder Bundesländer gefördert werden, der Beratungsempfänger muss allerdings einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent selbst tragen.

Im Fokus der Energieberatung, die sich in erster Linie an Eigentümer (einschließlich Wohnungseigentümer) richtet, steht eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Zustands des Gebäudes. Dem Beratungskunden wird auf dieser Basis aufgezeigt, wie er das Wohngebäude zu einem KfW-Effizienzhaus modernisieren kann. Gefördert wird aber auch ein individueller Sanierungsfahrplan. Dieser enthält Vorschläge zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz, wenn der Eigentümer die energetische Sanierung nach und nach angehen will. Ein wichtiger Bestandteil der Beratung, deren Ergebnisse für den Kunden in einem Energieberatungsbericht zusammengefasst werden, sind die voraussichtlichen Investitionskosten und das Thema Fördermittel.

Die Energieberatungsberichte werden von qualifizierten Energieberatern erstellt, die sich verpflichten, neutral zu beraten. Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt.

Die Anträge werden vor Beginn der Beratung durch den Energieberater beim BAFA gestellt. Nähere Informationen sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) verfügbar. Antragsberechtigte Energieberater/innen finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.

Quelle: Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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